
Bau- und Architektenrecht
Im Rahmen des privaten Bau- und Architektenrechts vertrete ich Bauherrinnen und Bauherren, Eigentümergemeinschaften, Architektur- und Planungsbüros, Bauunternehmen und Bauträger. Dabei biete ich Ihnen baubegleitende Rechtsberatung und Vertretung in allen Phasen Ihres Bauprojekts.
Vor dem Baustart gestalte und prüfe ich Ihre Verträge nach BGB, VOB/B oder MaBV.
Während der Bauausführung berate und vertrete ich Sie baubegleitend bei sämtlichen auftretenden Konflikten, wie etwa Mehrkosten und Nachträgen, Baubehinderungen und Verzug sowie Abschlagsforderungen und Zahlungseinbehalten. Auch zu Fragen rund um Sicherheiten am Bau (Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften; Bauhandwerkersicherung und Sicherungshypothek) und Verbraucherschutz (Verbraucherwiderruf und erforderliche Belehrungen) berate ich Sie gern.
Nach Abschluss Ihres Bauprojekts begleite ich Sie bei Bauabnahmen und vertrete Sie außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich bei Rechnungsstreitigkeiten oder Nachbesserungsforderungen wegen Baumängeln.
Architekten und Fachplaner berate ich ebenfalls bei der Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der Regeln der HOAI 2021. Hier bieten sich vielseitige und interessante Möglichkeiten für interessen- und leistungsgerechte Vergütungsregelungen. Ebenso stehe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Honoraransprüche zur Seite oder berate und vertrete Sie, wenn Sie sich mit Haftungsansprüchen konfrontiert sehen.