Die zuverlässige Fachanwältin für Architektenrecht und Arbeitsrecht in Ingolstadt betreut Ihren Rechtsfall mit Fachkompetenz!

Kosten

Bereits bevor Sie mich beauftragen, spreche ich ausführlich mit Ihnen über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Transparenz ist hier besonders wichtig.

Fachanwaltskanzlei Andrea Kuffer Kosten

Mögliche Kosten für eine Rechtsberatung im Bereich Arbeitsrecht und Baurecht in Ingolstadt!

Rechtsanwaltskosten

Schon bevor Sie mich beauftragen, werde ich mit Ihnen ausführlich über die voraussichtlich entstehenden Kosten sprechen. Transparenz ist hier besonders wichtig, damit Sie Ihre möglichen Kostenrisiken einschätzen können.

Da Rechtsstreitigkeiten äußerst unterschiedlich gelagert sein können, verwende ich verschiedene Abrechnungsmodelle, die auf den konkreten Rechtsfall zugeschnitten sind.

Rechtsberatung mit Rechtsschutzversicherung bei Ihrer Fachanwältin in Ingolstadt

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, erstattet diese üblicherweise die entstehenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Einholung der Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und die Abrechnung mit dieser erledige ich, so dass Sie sich hier um nichts mehr kümmern müssen.

Bitte beachten Sie, dass in Rechtsschutzversicherungen üblicherweise das Baurisiko vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.

Erstberatung mit Rechtsschutzversicherung bei der Fachanwaltskanzlei Andrea Kuffer in Stammham bei Ingolstadt!

Erstberatung

Bei einer reinen Erstberatung ohne anschließendes Mandat entstehen Ihnen als Privatperson von Gesetzes wegen maximal Kosten in Höhe von 190,00 € zuzüglich geltender MwSt.

Außergerichtliche Kosten einer Rechtsberatung bei Ihrer Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht!

Außergerichtliche Kosten

Meine außergerichtliche Tätigkeit rechne ich entweder gemäß einer mit Ihnen zuvor getroffenen Vergütungsvereinbarung oder dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Die Abrechnung nach dem RVG erfolgt immer dann, wenn keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Die Gebühren richten sich hier unabhängig vom tatsächlichen Bearbeitungsaufwand nach dem Gegenstandswert, der sich wiederum nach Ihrem wirtschaftlichen Interesse richtet.

Vergütungsvereinbarungen orientieren sich demgegenüber am Zeitaufwand. Im Falle der Abrechnung nach Vergütungsvereinbarung wird der Stundensatz zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer mit Ihnen in einer schriftlichen Honorarvereinbarung festgelegt. Der Zeitaufwand wird von mir unmittelbar dokumentiert und Ihnen auf Wunsch jederzeit, ansonsten spätstens als Anlage zu meiner Kostennote übermittelt.

Gerichtliche Kosten einer Rechtsberatung bei Ihrem Rechtsanwalt

Gerichtliche Kosten

In gerichtlichen Auseinandersetzungen muss das Honorar mindestens nach den Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (RVG) abgerechnet werden. Bei sehr aufwändigen und langwierigen Verfahren mit geringem Gegenstandswert kann es erforderlich sein, eine Gebührenvereinbarung zu treffen, die sich auch auf die gerichtliche Tätigkeit erstreckt.

Ich werde Sie über die voraussichtlich anfallenden Kosten vor Mandatsaufnahme und im Vorfeld eines möglichen Prozesses ausführlich informieren.

Beratungs-/Prozesskostenhilfe bei Ihrem Rechtsanwalt

Beratungs-/Prozesskostenhilfe

Benötigen Sie Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe? Ich informiere Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und unterstütze Sie bei der Antragstellung.